Allgemeine Geschäftsbedingungen von Webgrow

 

Präambel - Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und mir, Marvin Schleiner, Brambusch 16, 48599 Gronau (Im Folgenden „Webgrow“) über diesen Online Auftritt oder anderweitig geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen (Im Folgenden „Auftraggeber“) und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

(2) Unser Online-Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 14 BGB[PF1] [MS2] . Wir können daher vor Vertragsschluss verlangen, dass Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft ausreichend nachweisen.

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist a.) die Entwicklung und Erstellung von Websites und Webshops, b.) Grafikdesign anderer Art und c.) Dienstleistungen zu digitalem Marketing und Marketingstrategien zur Umsatzsteigerung sowie d.) Wartung & SEO, Website Tracking, Conversion Optimierung und andere Online Marketing Strategien.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen in unserem Online Auftritt stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Vielmehr erstellen wir Ihnen ein Angebot, nachdem Sie uns explizit dazu aufgefordert haben. Alle Angebote werden individuell vereinbart[PF3] [MS4] .

(2) Mit Akzeptanz unsere jeweils für sie ausgefertigten Angebotes akzeptieren sie diese AGB und ein wirksamer Vertrag kommt zwischen den Parteien zustande. Wir weisen Sie innerhalb des Angebots stets explizit auf diese AGB hin.

§ 3 Projektdurchführung Webgrow

(1) Webgrow entwickelt, soweit vereinbart, zunächst ein Konzept für die Website, den Webshop oder das anderweitige Projekt welches die geplante Anzahl und die wesentlichen Elemente jeder einzelnen Webseite sowie ihre Verknüpfung untereinander aufzeigt.

(2) Bei der Entwicklung des Konzepts hat Webgrow die Einbindung verschiedener im jeweiligen Einzelvertrag zu spezifizierenden Elemente zu berücksichtigen, soweit ein solcher abgeschlossen wird.

(3) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen hat der Auftraggeber den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Webdesigner schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale eines der Konzeptvorschläge, so kann Webgrow nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts mit der Erstellung der Website oder des anderen Projektes fortfahren. Lehnt der Auftraggeber den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge des Webdesigners in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal ab, so hat Webgrow das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.

§ 4 Erstellung der Website durch Webgrow

(1) Nach Freigabe des Konzepts durch den Auftraggeber oder dem rügelosen Verstreichen einer Zwei-Wochen-Frist gem. § 3 Abs. 3 S. 2 dieses Vertrages erstellt Webgrow die Website/den Webshop o.ä. entsprechend dem Konzept durch Programmierung des Codes einer jeden einzelnen Webseite, sowie durch Einbindung der vereinbarten Elemente in die Codes der Webseiten und durch Verknüpfung der einzelnen Webseiten untereinander gemäß der vorgesehenen Struktur. Dabei hat er die in § 3 Abs. 2 dieses Vertrages festgelegten Elemente in der im Konzept vorgesehenen Art und Weise in die Website aufzunehmen.Webgrow erstellt nur nach Absprache Sicherheits- und Datenschutzkonzepte für die Website zum Schutz gegen Hacker und andere Angriffe – grundsätzlich ist dies nicht geschuldet.

(2) Soweit die Beschaffung von Inhaltselementen der Website (wie Bild-, Ton-, Videodateien, Texte, Logos, interaktive Elemente, Software ua) nicht gem. § 8 Abs. 2 dieses Vertrages Sache des Auftraggebers ist, sondern von den Parteien explizit vereinbart wurde, kann Webgrow diese Elemente aus allgemein zugänglichen Datenbanken und nur ersatzweise direkt vom Rechteinhaber beschaffen sowie die betreffenden Nutzungsrechte im Namen und für Rechnung des Auftraggebers erwerben.

(3) Webgrow hat die erstellte Website nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers zu übertragen, soweit vereinbart. Er kann dies durch Heraufladen der Daten auf einen vom Auftraggeber angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, dem Auftraggeber zumutbare Weise bewerkstelligen.

§ 5 Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte

(1) Die an der Gesamt-Website, den einzelnen Unterseiten sowie ggf. eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen bei der Webgrow. Sämtliche Nutzungsrechte hieran für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten räumt Webgrow ausschließlich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich dem Auftraggeber ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen.

Die Nutzungsrechte bleiben auch nach vollständiger Vertragserfüllung und Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der Webgrow bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist beim Auftraggeber. Alle Rechte sind durch den Auftraggeber ganz oder teilweise weiter übertragbar und unterlizenzierbar. Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB jedoch erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gem. § 8 dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat. Webgrow kann eine Verwertung der Website oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet dadurch nicht statt.

(2) Im Hinblick auf etwaig von dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht erfasste Nutzungsarten räumt Webgrow dem Auftraggeber eine Option zu angemessenen Bedingungen sowie ein Eintrittsrecht in jeden Vertrag zwischen der Webgrow und einem Dritten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Website und alle hierfür geschaffenen Werke zu denselben Bedingungen ein.

(3) Webgrow ist nichtausschließlich berechtigt, die vertragsgegenständliche Website jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann sie ua Vervielfältigungen einzelner Teile der Website (zB Thumbnails), insbesondere der Startseite, herstellen, die Website öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Webgrow muss hierbei jedoch stets auf die Rechte des Auftraggebers Rücksicht nehmen, auf diese an der üblichen Stelle hinweisen und diesen nennen. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Website in der von der Webgrow abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist.

(4)  Webgrow ermächtigt den Auftraggeber als Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte hiermit unwiderruflich, die ihm übertragenen Rechte gegen Rechtsverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung der Website, einzelner Webseiten oder einzelner Elemente vorzugehen. Das Recht der Webgrow, selbst gegen diese unzulässigen Verwendungen vorzugehen, ist ausgeschlossen.

(5)  Webgrow hat Anspruch auf Nennung ihres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihm erstellten Webseite. Webgrow darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung der Webgrow zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Website, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Auftraggeber den Copyright-Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträg­liche Veränderung hinzuweisen. Die Nennung des Namens ist für Webgrow zu keinem Zeitpunkt verpflichtend.

§ 6 Beschaffung einer Internet-Domain

(1) Webgrow übernimmt nach Absprache die Beschaffung der Internet-Domain(s), unter der die vertragsgegenständliche Website abrufbar gemacht werden soll, soweit spezifisch vereinbart. Die Namen der Domain(s) sind im Einzelvertrag festzulegen. Webgrow übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der gewünschten Domain oder die Nichtverletzung fremder Rechte (zB Namens-, Marken- oder Titelrechte) durch die Registrierung der gewünschten Domain auf den Auftraggeber. Gelingt die Beschaffung nicht, so hat Webgrow in Absprache mit dem Auftraggeber eine andere, verfügbare Domain zu beschaffen, die der ursprünglich gewünschten Domain möglichst ähnlich ist. Vorschläge für solche Alternativdomains hat der Auftraggeber zu machen. Die Einholung von Rechten an von der zuständigen Vergabestelle bereits für Dritte registrierten Domains obliegt der Webgrow nicht.

(2) Hat Webgrow die Beschaffung der Domain übernommen, so hat sie diese auf den Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu registrieren und auf Verlangen des Auftraggebers jederzeit die Übertragung auf einen anderen Provider zu veranlassen. Insbesondere bei der Auswahl des Domainnamens und der Registrierungsstelle sowie bei den Verhandlungen über die Konditionen hat Webgrow die Vermögensinteressen des Auftraggebers selbstständig wahrzunehmen und seine Sachkunde im Dienste des Auftraggebers einzusetzen. Über den Stand und Verlauf seiner Unternehmungen in dieser Angelegenheit hat er dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit Auskunft zu geben und Rechenschaft abzulegen.

(3) Sämtliche an der Domain erworbenen Rechte und Namensrechte liegen beim Auftraggeber.

§ 7 Beschaffung von Webserver-Speicherplatz

(1) Webgrow übernimmt nach Absprache die Beschaffung von Webserver-Speicherplatz, auf dem die vertragsgegenständliche Website abgelegt werden soll. Webgrow hat dem Auftraggeber Vorschläge für geeignete Anbieter zu machen und nach Absprache mit dem Auftraggeber den Vertrag abzuschließen. Webgrow übernimmt keine Haftung für die Domaininhaber. Die Bedingungen der Domaininhaber gelten besonders, auf diese kann Webgrow keinen Einfluss nehmen.

(2) Hat Webgrow die Beschaffung des Webserver-Speicherplatzes übernommen, so hat er dies im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu tun und auf Verlangen des Auftraggebers jederzeit die Berechtigung des Auftraggebers zu bescheinigen. Insbesondere bei der Auswahl des Providers und bei den Vertragsverhandlungen hat Webgrow die Vermögensinteressen des Auftraggebers selbstständig wahrzunehmen und seine Sachkunde im Dienste des Auftraggebers einzusetzen. Über den Stand und Verlauf seiner Unternehmungen in dieser Angelegenheit hat er dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit Auskunft zu geben und Rechenschaft abzulegen.

§ 8 Vergütung und Auslagenersatz

(1) Webgrow erhält für seine Leistungen nach diesem Vertrag eine Vergütung wie zwischen den Parteien im Einzelvertrag oder anderweitig festgelegt. Die Vergütung ist grundsätzlich sofort fällig.

(2) Erbringt Webgrow im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Leistungen, die über den Umfang ihrer vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, oder erbringt sie Leistungen, die erst auf Grund von Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Auftraggebers erforderlich geworden sind, so erhält er hierfür eine zusätzliche Vergütung iHv 120 EUR netto pro Stunde.

(3) Die Parteien vereinbaren Abschlagszahlungen jeweils im Einzelvertrag

(4) Webgrow hat Anspruch auf Ersatz ihrer folgenden Auslagen:

a)  Ausgaben, die Webgrow zur Beschaffung von Inhaltselementen durch Webgrow für erforderlich halten durfte (z B Lizenzgebühren);

b)  Ausgaben, die Webgrow zur Beschaffung der Internet-Domain(s) für erforderlich halten durfte;

c)  Ausgaben, die Webgrow zur Beschaffung von Webserver-Speicherplatz für erforderlich halten durfte;

d)  Ausgaben, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber die nochmalige Änderung von bereits freigegebenen Teilen der Website verlangt, deren Änderung gem. § 11 Abs. 2 dieses Vertrages nicht mehr verlangt werden konnte.

e)  Sonstige Auslagen: nach Vereinbarung

§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dem Webdesigner alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. Prototypen) notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.

(2) Spätestens nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototypen) hat der Auftraggeber dem Webdesigner alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte zur Verfügung zu stellen- Genaueres wird im Einzelvertrag geregelt.

(3) Der Auftraggeber hat dem Webdesigner folgende Informationen spätestens unverzüglich nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototypen) in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

a)  Metatext-Informationen: schriftlich oder per E-Mail;

b)  Vorgaben und Weisungen für die Gestaltung der Website: schriftlich oder per -Mail;

c)  technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung uÄ): schriftlich oder per -Mail;

d)  Sofern Webgrow zum Heraufladen der fertigen Website auf einen Webserver berechtigt oder verpflichtet ist, so hat der Auftraggeber so bald als möglich, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Website die Zugangsdaten (URL, Benutzername und Passwort) des betreffenden Servers zur Verfügung zu stellen.

§ 10 Aufklärungspflichten/Eintrag in Suchmaschinen

(1) Aufgrund der besonderen Sachkunde der Webgrow ist dieser auf Nachfrage dem Auftraggeber zur Aufklärung und Beratung über die Besonderheiten, Möglichkeiten und Verkehrssitten im Internet verpflichtet. Sie erstreckt sich insbesondere auch auf die Frage, ob bestimmte, vom Auftraggeber gewünschte Gestaltungen oder Inhalte überhaupt umgesetzt werden können und der Erfahrung nach dem vom Auftraggeber angestrebten Zweck dienlich sind. Eine rechtliche Einschätzung oder Beratung ist nicht geschuldet.

(2) Webgrow ist nicht verpflichtet, die fertig gestellte Website in Suchmaschinen einzutragen oder auf Auffindbarkeit in bestimmten Suchmaschinen hin zu optimieren. Eine abweichende Regelung ist im Einzelvertrag zu treffen.

(3) Webgrow bietet unter anderem auch Dienstleistungen aus den Bereichen Suchmaschinenoptimierung (SEO), Social Media Marketing und Performance Marketing an. Diese Dienstleistungen werden grundsätzlich ohne Erfolgsgarantie erbracht. Die Dienstleistung besteht hier explizit nicht in der Erreichung eines Ziels, sondern in der Durchführung der einzelnen Maßnahme.

§ 11 Leistungszeit und Kündigung

(1) Die Website soll bis spätestens den im Einzelvertrag jeweils spezifizierten Datum fertiggestellt und bereit sein, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu werden. Die Nichteinhaltung dieses Termins ist für den Webdesigner unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den Auftraggeber beruht.

(2) Dieser Vertrag kann von beiden Seiten bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils vorzeitig beendet werden, insbesondere wenn Webgrow die weitere Erfüllung ablehnt, der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommt oder der Auftraggeber fällige Abschlagszahlungen gem. nicht leistet. Die Beendigung dieses Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Nachfristsetzung voraus, es sei denn die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Vertragspartei ernsthaft und endgültig abgelehnt worden.

(3) Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber gehen alle Nutzungsrechte an bereits erstellten Webseiten sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.

§ 12 Abnahme und Zahlung

(1) Nach Fertigstellung der Website und ihrer Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers gem. § 3 Abs. 4 dieses Vertrages ist der Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen zu ihrer schriftlichen Abnahme verpflichtet, sofern sie den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Konzept (bzw. Prototypen) entspricht.

(2) Webgrow ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile der Website zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Auftraggeber zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Konzept (bzw. dem Prototypen) entspricht. Einmal abgenommene Teile der Website können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte. Umfang und Zeitpunkt der Vergütungspflicht bleibt von einer Teilabnahme unberührt und richtet sich ausschließlich nach den Abs. 1 und 3 dieses Paragraphen sowie nach § 7 dieses Vertrages.

(3) Nach der Gesamt-Abnahme der fertig gestellten Website ist die Gesamtvergütung, abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, dem Auftraggeber in Form einer Schlussrechnung in Rechnung zu stellen. Der offene Betrag ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Vergütung ist auf das Konto mit der IBAN DE35110101002761740747 bei der Solarisbank einzuzahlen.

(4) Soweit der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug gerät, behält sich Webgrow das Recht vor, nach einer entsprechenden Mahnung, die Website offline zu stellen. Der Aufwand die Website wieder online zu stellen wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 13 Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel an der Funktionsfähigkeit der Website nach dem Stand der Technik haftet Webgrow grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB. Webgrow haftet auch grundsätzlich dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept (bzw. dem Prototypen) in der freigegebenen – oder der Freigabe gem. § 2 Abs. 3 S. 2 und § 2 Abs. 4 S. 3 dieses Vertrages gleichgestellten – Form entspricht. Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung haftet Webgrow nicht.[MS6] [PF7] 

(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Webgrow nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Im Übrigen ist die Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

(3)  Webgrow stellt sicher, dass die von ihr selbst erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von ihr eingebrachten Ideen zur Konzeption der Gesamt-Website nicht in rechtswidriger Weise in Urheberrechte Dritter eingreifen.

(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt Webgrow hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(5) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption der Gesamt-Website beruhen, haftet Webgrow nur, wenn sie durch die Ausgestaltung der Website entstanden sind und auf von ihr eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Auftraggeber verfolgten Businessmodell inhärent sind, haftet Webgrow nicht. Im Übrigen haftet Webgrow für Rechtsverstöße nur, wenn er den Rechtsverstoß kannte und daher seine Aufklärungspflichten nach diesem Vertrag verletzt hat. Webgrow schließt insbesondere jedwede Haftung für Datenschutzverstöße des Auftraggebers aus. Der Auftraggeber ist zu jedem Zeitpunkt alleiniger Verantwortlicher i.S.d. DSGVO für alle von Ihm bereitgestellten persönlichen Daten. Der Auftraggeber sichert zu nur dann persönliche Daten weiterzuleiten, wenn er ein ausdrückliches Einverständnis dazu von der betroffenen Person erhalten hat. Der Auftraggeber sichert zudem zu, zu jedem Zeitpunkt darauf hinzuweisen, sollte er davon ausgehen, dass Webgrow Auftragsverarbeiter ist und der Abschluss eines entsprechenden Vertrages notwendig sein sollte.

§ 14 Vertraulichkeit, Herausgabe- und Löschungspflichten

(1) Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, über alle ihnen im Rahmen des vertragsgegenständlichen Auftrags auf der Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen bis zum Ablauf von 5 Jahren nach vollständiger Vertragserfüllung Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit ein berechtigtes Interesse an einer Offenbarung besteht.

(2) Webgrow verpflichtet sich, nach Fertigstellung der Website und deren Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers alle ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen, zu löschen, es sei denn, der Auftraggeber beauftragt ihn ausdrücklich mit deren Archivierung; auf vorheriges Verlangen des Auftraggebers hat er diesem zuvor eine Kopie der im Verlangen bezeichneten, bestimmten Informationen oder Inhalte zukommen zu lassen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, sind an den Auftraggeber zurückzugeben oder auf dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.

(4) Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gronau.